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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Digi Soft UG · Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Digi Soft UG (haftungsbeschränkt), Welserstr. 75, 90489 Nürnberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 43648 (nachfolgend „Anbieter"), gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratung, Cloud-Lösungen, Managed Services, Telekommunikationsdienstleistungen, Expertenvermittlung und damit zusammenhängende Leistungen geschlossen werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss

Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Auftraggebers schriftlich (einschließlich E-Mail) bestätigt oder mit der Ausführung der Leistungen beginnt. Eine Auftragsbestätigung des Anbieters ist maßgeblich für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Leistungsbeschreibungen in Broschüren, auf der Website oder in Angeboten stellen unverbindliche Aufforderungen zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum) dar. Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden.

§ 3 Leistungsgegenstand

Die Leistungen des Anbieters umfassen insbesondere:

  • Individuelle Softwareentwicklung (Webanwendungen, SaaS-Plattformen, APIs, Datenbanken, Internetportale, Software und Lizenzen)
  • Cloud-Lösungen, Cloud-Architektur und Cloud-Infrastrukturleistungen
  • IT-Security-Beratung und Managed Security Services
  • Managed Services und laufender IT-Betrieb
  • Spezialisierte Softwareentwicklung und technische Umsetzung
  • Digitalisierungsberatung und Prozessoptimierung
  • IT-Dienstleistungen und IT-Beratung
  • Expertenvermittlung und Staff Augmentation
  • Telekommunikationsleistungen und -infrastruktur
  • Consulting und Schulungen im IT- und Digitalisierungsbereich

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Einzelauftrag, Angebot oder Statement of Work (SoW). Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Anbieter eine Dienstleistung (Dienst- und nicht Werkleistung).

§ 4 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Bei längerfristigen Projekten ist der Anbieter berechtigt, nach Erreichen von Projektmeilensteinen oder monatlich Abschlagsrechnungen zu stellen. Reisekosten und sonstige Auslagen, die mit Zustimmung des Auftraggebers entstehen, werden gesondert abgerechnet.

Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer durch den Verzug verursachter Schäden bleibt vorbehalten.

Bei laufenden Serviceverträgen (z. B. Managed Services, Supportverträge) behält sich der Anbieter vor, Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen.

§ 5 Leistungserbringung und Mitwirkung des Auftraggebers

Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der gebotenen professionellen Sorgfalt. Konkrete Reaktionszeiten, Verfügbarkeitszusagen oder Service Level Agreements (SLAs) sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Unterlagen und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die notwendige IT-Infrastruktur bereitzuhalten. Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner.

Kommt der Auftraggeber Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vom Anbieter zugesagte Termine entsprechend. Entstehende Mehrkosten gehen zulasten des Auftraggebers.

§ 6 Abnahme

Sofern die vereinbarte Leistung ein Werk darstellt, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Mängel schriftlich anzeigt.

Geringfügige Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Anbieter behebt wesentliche Mängel innerhalb einer angemessenen Frist. Gelingt die Nachbesserung innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht, kann der Auftraggeber nach weiterer angemessener Fristsetzung die gesetzlichen Rechte geltend machen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsdauer für Werke beträgt 12 Monate ab Abnahme. Für Mängel, die auf unrichtigen Angaben oder Spezifikationen des Auftraggebers beruhen, haftet der Anbieter nicht.

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden; die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der entstanden wäre, wenn der Auftraggeber ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hätte. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder Haftung für arglistig verschwiegene Mängel.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort.

Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren oder die kraft Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenbart werden müssen.

Es ist dem Anbieter gestattet, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen und die Art der erbrachten Leistungen zu erwähnen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

§ 9 Geistiges Eigentum

Alle im Rahmen des Auftrags vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnisse, Quellcodes, Dokumentationen und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Anbieter dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.

Vom Anbieter eingesetzte Open-Source-Softwarekomponenten bleiben deren jeweiligen Lizenzbedingungen unterworfen. Der Anbieter informiert den Auftraggeber auf Verlangen über eingesetzte Open-Source-Komponenten.

Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Materialien, Daten, Logos und sonstige Inhalte verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber räumt dem Anbieter das Recht ein, diese für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

§ 10 Datenschutz

Beide Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, ein. Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist abrufbar unter digi-soft.tech/datenschutz.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit Abschluss der vereinbarten Leistungen. Serviceverträge (z. B. Managed Services, Support) werden für die vereinbarte Laufzeit geschlossen und können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtiger Grund für den Anbieter sind insbesondere ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen und ein wesentlicher Verstoß des Auftraggebers gegen diese AGB.

Mit Vertragsende hat der Auftraggeber alle vertraulichen Informationen und Materialien des Anbieters zurückzugeben oder zu löschen. Der Anbieter übergibt projektbezogene Materialien in einem vorab vereinbarten Format an den Auftraggeber, soweit keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Nebenabreden bestehen nicht.

Diese AGB sind jederzeit unter digi-soft.tech/agb abrufbar und ausdruckbar.

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