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Zurück zum Blog E-Rechnung · 24.07.2026

ZUGFeRD & XRechnung einfach erklärt

Digi Soft UG · Was die E-Rechnungspflicht 2025–2028 für deutsche Unternehmen bedeutet, und wie ZUGFeRD und XRechnung sich technisch unterscheiden.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen — unabhängig von Größe, Rechtsform oder Kleinunternehmerregelung. Beim Versenden gelten gestaffelte Übergangsfristen bis Ende 2027, danach ist E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze verpflichtend. Wer sich jetzt mit ZUGFeRD und XRechnung beschäftigt, ist rechtzeitig dran.

Was zählt gesetzlich überhaupt als E-Rechnung?

Eine E-Rechnung im Sinne der europäischen Norm EN 16931 ist ein Dokument in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Format — nicht einfach eine als PDF gescannte oder exportierte Rechnung. Ein PDF ohne eingebettete strukturierte Daten gilt rechtlich als "sonstige Rechnung", nicht als E-Rechnung, selbst wenn es alle Pflichtangaben enthält.

ZUGFeRD und XRechnung — zwei Formate, ein Standard

Beide Formate erfüllen dieselbe EN-16931-Norm, unterscheiden sich aber technisch grundlegend:

  • XRechnung — reines XML (UBL- oder CII-Syntax), ohne eigene visuelle Darstellung. Pflichtformat für Rechnungen an deutsche Behörden (B2G) seit 2020, identifiziert über eine CustomizationID, die auf den XRechnung-Standard verweist.
  • ZUGFeRD — ein ganz normales PDF, in dem die strukturierten Rechnungsdaten als eingebettete XML-Datei (im CII-Format) mitgeliefert werden. Für Menschen lesbar wie jede andere Rechnung, für Buchhaltungssoftware maschinenlesbar über das eingebettete XML. Technisch ein PDF/A-3-Dokument mit Anhang.

Für B2G-Rechnungen an deutsche Behörden ist XRechnung vorgeschrieben. Für B2B-Geschäftskunden ist ZUGFeRD in der Praxis oft die bequemere Wahl, weil es zusätzlich als normales PDF lesbar bleibt — der Empfänger sieht eine normale Rechnung, auch wenn seine Software das eingebettete XML nicht verarbeitet.

Wichtig: Nicht jedes ZUGFeRD-Profil reicht

ZUGFeRD kennt mehrere Konformitätsprofile (u. a. Minimum, Basic, Comfort, Extended). Nur Profile, die dem EN-16931-Profil entsprechen — namentlich "Comfort" (EN 16931) — erfüllen die inhaltlichen Anforderungen der E-Rechnungspflicht vollständig. Das ältere "Basic"-Profil reicht dafür nicht in jedem Fall aus.

Wer ist wann betroffen?

Kurzfassung der aktuellen Stufenregelung:

  • Ab 1.1.2025: Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
  • Bis Ende 2026: Übergangsfrist zum Versenden für die meisten Unternehmen — Papier- oder einfache PDF-Rechnungen bleiben mit Zustimmung des Empfängers zulässig.
  • Ab 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen E-Rechnungen versenden.
  • Ab 2028: E-Rechnung wird für praktisch alle inländischen B2B-Umsätze verpflichtend, unabhängig vom Umsatz.

Typische Fehler beim Umstieg

  • Ein normales PDF als "E-Rechnung" ausgeben — erfüllt die gesetzliche Definition nicht, unabhängig davon, wie professionell es aussieht.
  • Übergangsfristen mit genereller Befreiung verwechseln — die Fristen bis 2027/2028 verschieben nur den Versand-Zeitpunkt; die Empfangspflicht gilt bereits seit 2025.
  • Strukturelle Korrektheit mit Konformität verwechseln — dass eine XML-Datei wohlgeformt ist, sagt noch nichts darüber aus, ob sie den offiziellen KoSIT-Schematron-Regeln entspricht. Vor dem produktiven B2G-Einsatz lohnt sich eine echte Validierung gegen den offiziellen Regelkatalog.

Wie easy-invoice24 dabei hilft

Unser eigenes Produkt easy-invoice24 erstellt XRechnung- und ZUGFeRD-Rechnungen direkt aus Ihren Rechnungsdaten, prüft sie gegen einen Teil der echten EN-16931-/XRechnung-Geschäftsregeln und lässt sich für die Übernahme in die Buchhaltung an DATEV-Export und Lexware Office anbinden. Einen ausführlichen, technischen Leitfaden zum kompletten Umstieg — vom Empfang bis zur Buchhaltung — finden Sie im easy-invoice24-Blog.

Fazit

ZUGFeRD und XRechnung sind keine Konkurrenten, sondern zwei Werkzeuge für unterschiedliche Empfänger: XRechnung für Behörden, ZUGFeRD für die bequeme B2B-Kommunikation mit PDF-Lesbarkeit. Wer jetzt beginnt, statt erst 2027 unter Zeitdruck umzusteigen, hat Zeit, das passende Format für die eigenen Kunden zu wählen und sauber zu testen.

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